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Abwicklung von Verkehrsunfällen

Nach einem Verkehrsunfall ist es zumeist ratsam, die Regulierung mithilfe juristischen Beistands selber in die Hand zu nehmen, denn oftmals stehen Ihnen auch Schadensersatzansprüche zu, die vielen gänzlich unbekannt sind. Möglicherweise steht Ihnen für die Zeit, in der Sie das Fahrzeug unfallbedingt nicht weiter nutzen konnten, eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietfahrzeug zu. Bei jungen Fahrzeugen können Sie die Wertminderung an Ihrem Fahrzeug geltend machen. Im Falle eines wirtschaftlichen oder technischen Totalschadens kommt dem Gutachten eines KfZ-Sachverständigen eine zentrale Rolle zu. Es klärt Sie darüber auf, wie hoch der Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall gewesen ist (Wiederbeschaffungswert) und wie hoch der Wert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall ist (Restwert). Den Restwert ermittelt der Sachverständige anhand der aktuellen Marktsituation, indem er Kaufangebote von regional niedergelassenen KfZ-Händlern einholt. Da das Gutachten von dem Versicherer des Unfallverursachers regelmäßig angezweifelt wird, ist es notwendig, dass Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, damit der entstandene Schaden vollständig kompensiert wird. Als Unfallgeschädigter haben Sie allerdings nicht nur Rechte. So sind Sie z.B. verpflichtet, den Versicherer über bekannte Vorschäden im Schadensbereich Ihres Fahrzeugs zu informieren. Unterlassen Sie dies, müssen Sie damit rechnen, dass Sie Ihren Schadensersatzanspruch gegenüber dem Unfallgegner wegen Arglist verlieren. Während meiner juristischen Laufbahn bin ich mit nahezu allen Fallstricken vertraut geworden und deshalb möchten ich Ihnen bei der Abwicklung des Verkehrsunfallschadens kompetent helfen. Folgende Informationen benötige ich von Ihne vorab: Kennzeichen des Unfallverursachers, kurze Unfallschilderung (Datum, Uhrzeit, Unfallort, Unfallhergang), ggf. Gutachten oder Kostenvoranschlag.